Von der Talgemeinde zum Länderort Schwyz
Zusammenfassung
Der Länderort Schwyz hatte die Dimensionen des heutigen Kantons Schwyz um 1450 mehr oder weniger erreicht. Um 1350 noch auf das Gebiet des heutigen Bezirks Schwyz beschränkt, brachte die Talgemeinde innert rund hundert Jahren mit militärischen, ökonomischen und juristischen Mitteln die Regionen Einsiedeln, Küssnacht, March und Höfe in ihren unmittelbaren Einflussbereich. Dabei setzten sich Landammann und Landleute des Kernlandes Schwyz in vorwiegend habsburg-österreichischem Herrschaftsgebiet gegen die Konkurrenz der Städte Luzern und Zürich durch. Mit der Sicherung der Vogtei über das Kloster Einsiedeln 1433 verstärkte die Führungsgruppe des Landes den Zugriff auf den bedeutendsten Grundherrn im Hochtal von Einsiedeln, den Höfen und Teilen der March wesentlich. Bei seinen Expansionsbestrebungen war Schwyz nicht überall erfolgreich. Das Ausgreifen nach Zug wurde nach 1400 unterbunden, ebenso wurden die Avancen Richtung Gersau und Weggis gebremst. Gersau blieb bis 1798 eigenständig.
Das Verhältnis zu den angehörigen Landschaften Einsiedeln, March, Küssnacht und Höfe basierte wesentlich auf den 1415 von König Sigismund verliehenen Privilegien und den Landrechten, die mit Teilen der March und Einsiedeln 1414 sowie mit Küssnacht 1424 abgeschlossen wurden. Die Höfe Pfäffikon und Wollerau befanden sich seit ihrer Eroberung 1440 in einem Verhältnis, das eher dem eines Untertanengebiets glich.
Der Führungsgruppe und der Landsgemeinde im Kernland Schwyz kamen in innerörtischen Angelegenheiten weitreichende und in aussenpolitischen Fragestellungen umfassende Entscheidungsbefugnisse zu. Die «Angehörigen» gehörten zum Verband der Landleute, waren aber den Landleuten des heutigen Bezirks Schwyz rechtlich nicht gleichgestellt. Sie hatten jedoch bei der Organisation ihrer inneren Verhältnisse Spielraum. Obwohl die Herrschaftsorganisation nie so ausgereift war wie in den Städteorten der Eidgenossenschaft, verfügte Schwyz mit den hoheitlichen Rechten über die nötigen Instrumente, um sein Territorium zu kontrollieren und zu verwalten. Eine verstärkte Einflussnahme auf die angehörigen Landschaften ist nach 1450 feststellbar. Wenn nötig, griff Schwyz entschlossen ein; dies war im Fall des Klosters Einsiedeln nach 1520 entscheidend für dessen Weiterbestand.
Von der Talgemeinde zum Länderort Schwyz
Die Geschichte des Kantons Schwyz, Band 2, S. 9-63
Autor: Andreas Meyerhans
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