Platz dem Landvogt! Die Bedeutung der Untertanengebiete.
Zusammenfassung
Im Zuge der eidgenössischen Eroberungspolitik und der inneren Konflikte des 15. und frühen 16. Jahrhunderts sicherte sich Schwyz seinen Anteil an den Gemeinen Vogteien und Schirmherrschaften. Schwyz setzte damit seine Herrschaftsbildung in Einsiedeln, der March, Küssnacht und in den Höfen fort. Wurden die Ziele in Zug und Appenzell auch nicht erreicht, wies das frühe Ausgreifen in die Ostschweiz doch die Richtung und führte letztlich zum Erfolg. Wann immer im Folgenden von «Schwyz» gesprochen wird, ist das Alte Land gemeint; nur freie Schwyzer Landleute wurden Landvögte und Schirmhauptleute. Besetzten zumeist Angehörige der aristokratischen Elite die interessanteren Stellen, war in der Zeit von 1630 bis 1798 doch rund ein Viertel der etwa 150 nachgewiesenen Landleutegeschlechter am Landvogteiwesen beteiligt.
In der Literatur zur Schweizer Geschichte ist oft vom «führenden Länderort Schwyz» die Rede. Diese Rangstufe erklärt sich einerseits aus der eigenwillig kraftvollen, zumeist habsburgfeindlichen Politik des Alten Landes, der Hoheit über die angehörigen Landschaften und der Oberhoheit über die Abtei Einsiedeln. Andererseits ergibt sie sich aus der starken Stellung von Schwyz im System der eidgenössischen Vogteien und Schirmherrschaften, aus der Dominanz in Uznach, im Gaster und in Rapperswil sowie der Beteiligung an allen deutschen und italienischen Gemeinen Herrschaften. Verschiedene Schwyzer Familien besetzten zudem mit Unterstützung ihres Standes über längere Zeit Schlüsselpositionen in einigen eidgenössischen Gebieten: Thurgau, Toggenburg, Baden. 1712 erfolgt in den beiden letztgenannten eine gravierende Zäsur.
Um Landvogt zu werden, musste ein Anwärter nicht nur eine bestimmte gesellschaftliche und rechtliche Stellung innehaben, sondern auch beträchtliche finanzielle Mittel einsetzen. War er einmal im Amt, hatte die Rechnung dann wieder aufzugehen, und so fügen sich auch die manche Schwyzer Landvögte in das von der Geschichtsschreibung entworfene Gesamtbild von korruptionsanfälligen und illegal agierenden Vertretern der landesherrlichen Obrigkeiten. Dabei geht oft vergessen, dass viele Landvögte im zumeist schwierigen und rechtlich komplexen Umfeld der beherrschten Gebiete verantwortungsvoll, im Interesse der Untertanen und nach allgemeiner Auffassung durchaus rechtmässig regierten.
Platz dem Landvogt! Die Bedeutung der Untertanengebiete
Die Geschichte des Kantons Schwyz, Band 3, S. 165-193
Autor: Josef Wiget
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